Die Qualität von Bildung und Erziehung ist eng mit der Gesundheit von Schülerinnen und Schülern sowie Lehrerinnen und Lehrern verbunden. Gesundheitsförderung an Schulen bedeutet, in einem
gesunden Umfeld zu lernen und zu lehren (Gesundes Lernen) und Gesundheit selbst im Unterricht zu thematisieren (Lernen für Gesundheit).
Bereits in der frühen Kindheit werden der Grundstein für das im Erwachsenenalter bestimmende gesundheitsbezogene Verhalten gelegt und Gesundheitsressourcen aufgebaut.
In der Lebenswelt Schule gilt es sowohl das gesundheitsförderliche Verhalten (Ernährung, Bewegung, Entspannung....) zu fördern, als auch das Umfeld so zu gestalten, dass Gesundheit möglich ist
(Verhältnisprävention).
Mit Klasse2000 und seiner Symbolfigur KLARO erfahren die Kinder, was sie selbst tun können, damit es ihnen gut geht und sie sich wohlfühlen.
Seit 2003 bin ich für das Programm Klasse2000 als Gesundheitsförderin tätig und setze mich für die Gesundheitsförderung von Kindern ein.
Ernährungsführerschein -
Der Ernährungsführerschein ist ein fertig ausgearbeitetes Unterrichtskonzept für die dritte Klasse, bei dem der praktische Umgang mit Lebensmitteln und Küchengeräten im Mittelpunkt steht. In sechs bis sieben Doppelstunden bereiten die Schülerinnen und Schüler leckere Salate, fruchtige Quarkspeisen und andere kleine, kalte Gerichte zu.
Immer mit dabei: Kater Cook, der clevere Küchenmeister.
(c) BLE, Dorothea
Tust
Mit dem Ernährungsführerschein haben die Kinder nicht nur viel Spaß und ein tolles Gemeinschaftserlebnis, sie erwerben vor allem wichtige, grundlegende Alltagskompetenzen, die ihnen helfen das Wissen um eine gesunde Ernährung im Alltag auch umsetzen zu können. Das praxiserprobte Unterrichtskonzept ist auch für die Arbeit mit inklusiven und integrativen Schülergruppen geeignet. Weitere Informationen auch auf den Seiten des Bundeszentrums für Ernährung.
Seit 2009 biete ich als geschulte Fachkraft interessierten Schulen Unterstützung bei der Durchführung des Ernährungsführerscheins an.
Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz IfSG
Personen, die in den in § 33 des Infektionsschutzgesetzes genannten Gemeinschaftseinrichtungen Lehr-, Erziehungs-, Pflege-, Aufsichts- oder sonstige regelmäßige Tätigkeiten ausüben und Kontakt mit den dort Betreuten haben, sind vor erstmaliger Aufnahme ihrer Tätigkeit und im Weiteren mindestens im Abstand von zwei Jahren von ihrem Arbeitgeber über die gesundheitlichen Anforderungen und Mitwirkungsverpflichtungen nach § 34 IfSG zu belehren.
Gerne führe ich eine Folgebelehrung nach IfSG für Ihr Kollegium durch. Kontaktieren Sie mich unverbindlich für weitere Informationen.
Sie interessieren sich für eines der oben genannten Projekte oder möchten zum Thema Gesundheit / Ernährung einen Elternabend, eine Projektwoche oder Ähnliches veranstalten.
Gerne stehen ich Ihnen für die Ideenfindung und Umsetzung zur Verfügung.